Die Bezirksverordnetenversammlung BVV will, dass die Zahl der Altkleidersammelcontainer auf 27 im Bezirk Pankow beschränkt wird. In einem Altkleidersammelcontainer an die BVV heißt es:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden. Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Durch das für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland zuständige Ordnungsamt sind in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt und dem Stadtentwicklungsamt in den zurückliegenden Wochen im Bezirk Pankow insgesamt 27 mögliche Standorte geprüft worden. Davon erwiesen sich 14 Standorte zwar als geeignet, 6 dieser Standorte stießen jedoch auf Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes.“
Beschluss des Bezirksamtes Pankow von Berlin: Altkleidercontainer (pdf-Dokument)